Mofa |
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Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
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Mindestalter 15 Jahre
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Theoretische Ausbildung im Kurs
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90 Minuten praktische Ausbildung im Verkehr mit anschließender theoretischer Prüfung
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Klasse A1 |
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Leichtkraftrad, Hubraum max. 125 cm³
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Leistung max. 11kW (15 PS)
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Mindestalter 16 Jahre
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Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
Ausbildungsfahrzeug: Suzuki 125 und KTM Duke
Neu ab 01.01.2020: B196
Mindestalter 25 Jahre, 5 Jahre Vorbesitz Klasse B, mindestens 4x90 Minuten Theorie und 5x90 Minuten Praktische Ausbildung, keine Prüfung, gilt nur national!
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Klasse A2 |
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Kraftrad
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Leistung max. 35 kW
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Leistungsgewicht 0,2 kW/kg
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Mindestalter 18 Jahre
Ausbildungsfahrzeug: Kawasaki Z650 Bj 2018
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung ! |
Klasse A direkt |
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Kraftrad
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Ohne Leistungsbegrenzung
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Mindestalter 24 Jahre
Ausbildungsfahrzeug: Kawasaki ER-6n mit ABS 53KW/72 PS
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung !
Mindestalter für dreirädige Kfz: 21 Jahre |
Klasse AM |
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Hubraum max. 50 cm³
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Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
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Mindestalter 16 Jahre - ab 09.06.2020 15 Jahre
Ausbildungsfahrzeug: Roller
Bei Elektromotor oder Dieselmotor: max. 4 kW Nennleistung
Dreirädrige / Vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie) |
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Klasse B |
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
(ausgenommen Krafträder), auch mit Anhänger mit einer
zul. Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer
zul. Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zul. Gesamtmasse der Kombination
3,5 t nicht übersteigt
Mindestalter 18 Jahre, bzw. begleitetes Fahren ab 17 (siehe dort)
Ausbildungsfahrzeuge: VW Tiguan, Audi A3 Limousine S-Line, Mercedes B-Klasse Automatik
Ab 19.01.2013: Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist 3.500 kg. |
Klasse BE + B96 |
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und nicht unter die Klasse B fallen.
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Mindestalter 18 Jahre, bzw. begleitetes Fahren ab 17 (siehe dort)
Ab 19.01.2013: Alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.
Neue Klasse B 96: Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftfahrzeug der Klasse B bis 3.500 kg einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.
Ausbildung: mindestens 7 stündige Fahrerschulung (als Tagesschulung möglich). Davon 2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden praktischer Unterricht und 1 Stunde sonstige Inhalte. Nach Abschluß wird die erfolgreiche Fahrerschulung bescheinigt. Keine theoretische oder praktische Prüfung!
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Klasse L |
Nur theoretische Ausbildung und Prüfung |
ASF |
Aufbauseminar für Fahranfänger
Wird in der Probezeit nach entsprechenden Verstößen von der Kreisverwaltung/Führerscheinstelle angeordnet und regelmäßig von uns ausgeführt. Für Details sprechen Sie uns an.
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Klasse S |
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraft-fahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen von max. 450 kg, Hubraum max. 50 ccm, zulassungsfrei, nur Versicherungs-kennzeichen, keine Sonderfahrten, Praktische Prüfung 30 Minuten entfällt ab 19.01.2013 |
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Einschluss der Fahrerlaubnisklassen |
Klasse |
Einschluss der Klasse |
A unbeschränkt
A beschränkt
A1
M
B
BE
L |
AM und A1 und A2
AM und A1
AM
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AM und L und S
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